Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Informationen über Gesundheit, Pflege und deren Kosten. Im Jahr 2015 waren rund 2,8 Mio. Menschen (ein Plus von 8,9% im Vergleich zum Jahr 2013) pflegebedürftig und den Pflegestufen I-III* zugeordnet.
- 72,6% davon wurden zu Hause versorgt.
- Der Anteil der Pflegestufe I betrug 64,2%.
- Diese wurden fast zur Hälfte (48,4%) durch Angehörige versorgt.
- 24,2% wurden unterstützt durch ambulante Pflegedienste.
- „Nur“ 27,4%, dies entspricht 783.416 Pflegebedürftigen, wurden in Pflegeheimen versorgt.
* Die Einführung der Pflegegrade 1-5 erfolgte im Januar 2017.
Diese Zahlen sind entsprechend der demographischen Entwicklung steigend, wie auch die Pflegekosten.
Das Bundesgesundheitsministerium meldete, dass die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung (PSV) sich im ambulanten Bereich von 2002 bis 2016 von 8,3 Mrd. EUR auf 16,5 Mrd. EUR verdoppelten. Insgesamt stiegen die Ausgaben von 2002 bis 2016 von 16,5 Mrd. EUR auf 28,3 Mrd. EUR.
Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums soll die Zahl der Pflegebedürftigen in der PSV von 2016 mit 2,75 Mio. auf 5,32 Mio. im Jahr 2050 steigen.
Die Zahl der Erwerbstätigen stieg von November 2016 bis November 2017 um 1,4%. Das entspricht 617.000 Personen. Diese Personen fallen im Ernstfall bei der Versorgung von Angehörigen mit Pflegebedarf weg oder sie müssen beides übernehmen, was zu einer erheblichen Doppel- oder Dreifachbelastung bei Familien mit Kindern führen kann. Gesundheitliche Probleme auf Seiten der Pflegenden sind nicht ausgeschlossen.
Als Alternative bleibt oftmals nur der Pflegedienst oder ein Pflegeheim. Letzteres ist aber in den letzten Jahren kaum weiter ausgebaut worden (von 2011 bis 2015 durchschnittlich 1% p.a.), da die ambulante Pflege mehr gefördert wurde – „Ambulante Pflege vor stationärer Pflege“.
Wie kann man die Versorgung im eigenem Heim stärken?
In den meisten Fällen sind die Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 und 2 im eigenem Heim noch recht mobil. Daher werden von der Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit 4.000 EUR bis 16.000 EUR gefördert. Bisher waren diese Maßnahmen auf bauliche Änderungen oder einen Treppenlift begrenzt. Im neuen Pflegestärkungsgesetz §40 Absatz 4 wird darauf hingewiesen, dass die Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren können, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine selbständige Lebensführung wiederhergestellt werden kann.
Der Gesetzestext sagt nicht, dass sich diese finanziellen Zuschüsse ausschließlich auf bauliche Maßnahmen beschränken müssen, so wie es derzeit praktiziert wird. Die Beantragung von finanzieller Unterstützung für technische Hilfsmittel nach §40 sollte daher auch für moderne AAL-Systeme möglich sein.
Dies wäre ein großer Schritt zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. AAL-Systeme erleichtern den Alltag und geben eine höhere Sicherheit bei gesundheitlichen Problemen und Notsituationen. Der Notruf per Knopf oder Telefon ist nicht immer ausreichend. Moderne, vernetzte Systeme können Gefahrensituationen erkennen und melden, bevor Gefahr entsteht, z.B. wenn der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage ist, selbst Hilfe zu rufen. Diese Investitionen lohnen sich auch bei anfänglich hohen Kosten. Eine teurere, stationäre Versorgung kann vermieden oder herausgezögert werden.
Die Pflegekassen müssen sich dringend mit diesen neuen Technologien befassen. Ein Anfang ist mit dem Hilfsmittelverzeichnis der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) gemacht. In den Gruppen 21 und 52 sind erste Produkte zur Vitalmessung oder Notrufsysteme verzeichnet. Die Aufnahme neuer Hilfsmittel sollte beschleunigt werden, damit innovative AAL-Systeme schnell für alle zugänglich gemacht werden und die derzeitige Pflegesituation entspannt wird.